Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Getragen werden die Kosten einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall grundsätzlich aus dem Nachlass — und damit von den Erben. Mit der Annahme des Erbes werden die Rechte und Pflichten des Verstorbenen übernommen, wozu auch die Räumung und Rückgabe der Mietwohnung an den Vermieter gehört. Reicht der Nachlass nicht aus, wird das Erbe ausgeschlagen oder ist niemand erreichbar, gelten abweichende Regeln. Werthaltiger Hausrat kann angerechnet werden und senkt den zu tragenden Betrag.
Wer trägt die Kosten im Regelfall?
Im Regelfall wird die Wohnungsauflösung aus dem Nachlass bezahlt. Wer ein Erbe annimmt, tritt in die Verpflichtungen des Verstorbenen ein — dazu zählt der laufende Mietvertrag, der bis zur ordnungsgemäßen Räumung und Rückgabe erfüllt werden muss. Sind mehrere Personen erbberechtigt, wird eine Erbengemeinschaft gebildet, die gemeinsam für die Kosten aufkommt.
| Situation | Wer die Kosten trägt |
|---|---|
| Erbe angenommen | Die Erben aus dem Nachlass; bei mehreren die Erbengemeinschaft gemeinsam |
| Erbe ausgeschlagen | Die nächsten Erbberechtigten; ersatzweise eine Nachlasspflegschaft |
| Nachlass überschuldet | Über die Nachlassinsolvenz; das Privatvermögen der Erben bleibt geschützt |
| Nachlass mittellos, Räumungspflicht besteht | Prüfung einer Kostenübernahme durch das Sozialamt |
Was gilt, wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Wird das Erbe form- und fristgerecht ausgeschlagen, entfällt für den Ausschlagenden die Verpflichtung zur Räumung. Die Ausschlagung wird innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklärt; danach geht die Verantwortung auf die nächsten Erbberechtigten über. Ist kein Erbe vorhanden oder erreichbar, wird über das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft eingerichtet, die den Nachlass verwaltet und die Räumung veranlasst. Für Erben in Gelsenkirchen ist dafür das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer zuständig.
Wer zahlt bei einem überschuldeten Nachlass?
Bei einem überschuldeten Nachlass haften die Erben nicht mit ihrem Privatvermögen. Übersteigen die Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses, kann die Nachlassinsolvenz beantragt werden; die Kosten der Räumung werden dann aus der Masse bedient, soweit sie reicht. Reicht auch das nicht, wird geprüft, ob eine Kostenübernahme durch das Sozialamt in Betracht kommt — vorausgesetzt, eine Räumungsverpflichtung besteht und die Mittel fehlen nachweislich.
Wie mindert der Hausrat die Kosten?
Der Wert des vorhandenen Hausrats wird bei der Besichtigung eingeschätzt und kann mit den Räumungskosten verrechnet werden. Gut erhaltene Möbel, Antiquitäten, Elektrogeräte oder Sammlerstücke haben einen Restwert, der gegengerechnet wird, sodass sich der offene Betrag verringert. Ob und in welchem Umfang angerechnet werden kann, hängt vom konkreten Nachlass ab und lässt sich pauschal nicht beziffern. Ein verbindliches Angebot erfolgt nach Besichtigung — vor Ort oder anhand aussagekräftiger Fotos.
Anfrage zur Kostenfrage: 0160 9147 8 112 – diskret und unverbindlich.
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